Rechtsprechung
AG Köln, 17.07.2018 - 123 C 154/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Ausgleichszahlungsanspruch wegen Verspätung eines gebuchten Fluges auch bei Annahme eines außergewöhnlichen Umstandes
- Wolters Kluwer
Ausgleichszahlungsanspruch wegen Verspätung eines gebuchten Fluges auch bei Annahme eines außergewöhnlichen Umstandes
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Verspäteter Flug der Lufthansa von Bilbao nach München
Verfahrensgang
- AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 154/17
- AG Köln, 17.07.2018 - 123 C 154/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.05.2011 - C-294/10
Eglitis und Ratnieks - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 Abs. 3 …
Auszug aus AG Köln, 17.07.2018 - 123 C 154/17
Das Luftfahrtunternehmen hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich die Annullierung oder erhebliche Verspätung jedenfalls nicht durch der Situation angepasste Maßnahmen hätte vermeiden lassen, d.h. solche, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die außergewöhnlichen Umstände auftreten, für das betroffene Luftfahrtunternehmen insbesondere in persönlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tragbar sind (EuGH, Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07 - Wallentin-Hermann, RRa 2009, 35, Rn. 40, 42 Urt. v. 12.5.2011, Rs. C-294/10 - EglitiS u.a., RRa 2011, 125, Rn. 29).Es ist Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob im Einzelfall angenommen werden kann, dass das Luftfahrtunternehmen die der Situation angemessenen Maßnahmen getroffen hat (EuGH, Urt. v. 12.5.2011 Rs, C-294/10 - Eglitis u.a., RRa 2011, 125, Rn. 30).
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Köln, 17.07.2018 - 123 C 154/17
Das Luftfahrtunternehmen hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass sich die Annullierung oder erhebliche Verspätung jedenfalls nicht durch der Situation angepasste Maßnahmen hätte vermeiden lassen, d.h. solche, die zu dem Zeitpunkt, zu dem die außergewöhnlichen Umstände auftreten, für das betroffene Luftfahrtunternehmen insbesondere in persönlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht tragbar sind (EuGH, Urt. v. 22.12.2008, Rs. C-549/07 - Wallentin-Hermann, RRa 2009, 35, Rn. 40, 42 Urt. v. 12.5.2011, Rs. C-294/10 - EglitiS u.a., RRa 2011, 125, Rn. 29). - BGH, 24.09.2013 - X ZR 160/12
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der …
Auszug aus AG Köln, 17.07.2018 - 123 C 154/17
Nach der Rechtsprechung des BGH hat das Luftfahrtunternehmen darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans, die als Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen auftretender technischer Defekte, eintreten können, angemessen vorbereitet ist und die im Personenluftverkehr üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und die Annullierung oder erhebliche Verspätung eines hiervon betroffenen Flugs wenn möglich vermeiden zu können (BGH, Urt. v. 24.9.2013 - X ZR 160/12, RRa 2014, 25;… BGH, Urt. v. 24.9.2013 - - X ZR 129/12). - BGH, 24.09.2013 - X ZR 129/12
Vogelschlag begründet außergewöhnliche Umstände im Sinne der …
Auszug aus AG Köln, 17.07.2018 - 123 C 154/17
Nach der Rechtsprechung des BGH hat das Luftfahrtunternehmen darzutun, dass es auf Störungen seines Flugplans, die als Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses oder aus anderen Gründen, insbesondere wegen auftretender technischer Defekte, eintreten können, angemessen vorbereitet ist und die im Personenluftverkehr üblichen Vorkehrungen getroffen hat, um auf solche Störungen reagieren und die Annullierung oder erhebliche Verspätung eines hiervon betroffenen Flugs wenn möglich vermeiden zu können (…BGH, Urt. v. 24.9.2013 - X ZR 160/12, RRa 2014, 25; BGH, Urt. v. 24.9.2013 - - X ZR 129/12).
Rechtsprechung
AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 154/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln, 20.06.2018 - 123 C 154/17
- AG Köln, 17.07.2018 - 123 C 154/17